Der Hundeführerschien dient der Prävention vor Beißattacken und verhilft zu mehr Tierschutz in Niedersachsen!
Im niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) ist seit dem Jahre 2011 (ist die Novelle in Kraft getreten) verankert, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen muss.
Dies ist sehr vernünftig und dient auch als Schutzmaßnahme für andere Hunde.
Im niedersächsichem Hundegesetz steht außerdem:
-jeder Hund in Niedersachsen muss gechippt sein (Transponder zur Kennzeichnung des Hundes)
-für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
-Jeder Hund muss im zentralen Hunderegister angemeldet werden
-der erste Teil (Theorie) des Sachkundenachweises ist vor Anschaffung des Hundes abzulegen
-der zweite Teil (Praxis) ist innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes abzulegen, hierfür muss der Hund mind. 12 Monate alt sein
-> Beide Prüfungen kannst du direkt bei mir ablegen, ich bin dazu befugt die Sachkunde nach NHundG abzunehmen.
Dafür können wir einfach einen Termin per Whatsapp oder bei einem Telefonat vereinbaren
mehr zum NHundG unter
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/informationen-zum-hundegesetz-93854.html

